Datenhehlerei - wer ist dafür?

Oder: Wenn Journalismus sich selbst im Weg steht.

 

Artikel 31. Januar 2017 - 25. Juli 2017

Dieses Gesetz seit Ende 2015 halte ich in seiner Kürze, seiner inhaltlichen Grösse, seinem Schutz und den Möglichkeiten für eines der klügsten Gesetze der letzten Jahrzehnte. Es schützt die Ehrlichen und bestraft die Betrüger wie kaum ein anderes Gesetz. Soviel Wirksamkeit in einem 'einfachen', übersichtlichen Gesetz findet sich noch selten. Ob das gewollt oder ungewollt war, das wird sich möglicherweise an der Entscheidung des BVerfG ermessen lassen, das irgendwann in den letzten Monaten die Öffentlichkeit von genau dieser Entscheidung ausgeschlossen hat

Kennen Sie den neuen Paragraphen? Kurz gesagt: Man darf nicht mit unrechtmäßig erworbenen Daten hehlen, also sich oder andere nicht mit unberechtigten Informationen bereichern oder jemandem damit schaden. Ausgenommen von 202d sind unter besonderen Umständen besondere Berufe in Anbetracht ihrer Funktionen (Polizei, Rechtsanwälte, ...) und explizit der Staat und die Presse. Hört sich doch gut an, oder? Anscheinend nicht gut genug, denn seit Ende 2016 liegt beim BVerfG gegen diesen Paragraphen eine Verfassungsbeschwerde vor von Journalisten und Partnern, siehe netzpolitik.org die in der Regelung des 202d einen Verstoss gegen die Pressefreiheit sehen. Das sehe ich anders.

Als erstes möchte ich die hochgebildeten Prozessbevollmächtigten, Frau Prof. Dr. Katharina de la Durantaye und Herrn Dr. Nikolaos Gazeas, zu ihrer Verfassungsbeschwerde etwas fragen - dort, wo sie das Beispiel bringen, warum der 202d laut ihrer Beurteilung so komplett ungeeignet sein soll, explizit zu Punkt 3 auf Seite 137/139 der Verfassungsbeschwerde:

*...3. Ergebnis
Für den Adressaten ist im Einzelfall kaum erkennbar, wann er eine Datenhehlerei begeht. So sind auch scheinbar banale Sachverhalte wie der folgende ...geschilderte Fall 
von der Strafbarkeit nach § 202d Abs. 1 StGB erfasst:
„O verliert seinen USB-Stick. Dies bemerkt T, der den Stick an sich nimmt, um ihn für sich zu behalten. Das auf dem Stick gespeicherte Spezialrezept für Omas Apfelkuchen, das O längst vergessen hatte, verkauft T für € 5,- an den Bäcker B, der mit dem leckeren Gebäck seinen Umsatz steigern möchte.“

Bäcker B macht sich hier durch den Ankauf des USB-Sticks nach § 202d Abs. 1 strafbar ... 
ganz abgesehen davon, dass nicht im Ansatz zu erkennen ist, warum der Bäcker überhaupt bestraft werden sollte. Die Unschärfe des Tatbestandes rückt ihn letztlich in den Bereich der Willkür, .... die zur zufälligen Kriminalisierung banalen Alltagsverhaltens führt. An einem solchen Tatbestand kann niemand sein Verhalten ausrichten, um sich rechtstreu zu verhalten.

Nicht?? Wenn Bäcker B ein Spezialrezept kauft, sollte er im Sinne des Urheberrechtes den Verkäufer T schon fragen, ob T zum Verkauf überhaupt berechtigt ist. Meiner Meinung nach ist T=Täter ein D wie Dieb und umso diebischer, da er sogar weiss, wer den Stick verloren hat und auch, wem das Spezialrezept gehört. Wenn der Bäcker mit dem neuen Rezept keine kleinen Brötchen mehr backt und wegen dem besonderen Kuchen jetzt zum Großbäcker wird, schulden er und T dem O wie Opfer und seiner Oma doch ne ganze Menge, oder etwa nicht? Die meisten Sticks düften zwar unter 10,-€ wert sein, aber wenn der Stick nicht leer ist, hat T nicht über den Wert zu entscheiden. Der Bäcker wird wohl mehr als 10,-€ damit machen. Ergo das ganze Programm: T hat die Daten unrechtmäßg erworben, weil gestohlen, und er hehlt damit zu seiner und des Bäckers Bereicherung = Datenhehlerei + Diebstahl resp. Fundunterschlagung + Urheberrechtsverletzung.

So haben die Verfahrensbevollmächtigten zu Recht, aber anscheinend ungewollt erkannt: Dieser Sachverhalt ist nur scheinbar banal. Genau diese scheinbare Banalität ist der Beginn der Tragödie. Je banaler etwas ist, desto geringer sollte doch die Notwendigkeit für Betrug sein. Wer dieses Selbstverständnis bereits bei Kleinigkeiten verliert und schönredet, der versteht weder die Tiefe noch die Größe unserer wundervollen Grundgesetze.


Verehrte Frau Prof. Dr. Katharina de la Durantaye,
verehrter Herr Dr. Nikolaos Gazeas,

wenn Sie das nächste Mal etwas Persönliches oder Unpersönliches verlieren, dann finden Sie es also banal, wenn der Finder damit macht, was er möchte? Interessant. Und wie wollen Sie unterscheiden, ob T Ihnen das Entschwundene gestohlen oder es wirklich gefunden hat? 
Wurde in Yale und Auckland nicht über die Vorzüge von Aufrichtigkeit gesprochen?

Ratlos grüßt 

Susanne Fritz 

  

Die letzten Sätze auf Seite 107 der Verfassungsbeschwerde halte ich ebenfalls für Unsinn.

„... Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird durch die Norm ebenfalls

nicht geschützt, da es im Tatbestand nicht verankert ist. So sind alle nicht

allgemein zugänglichen Daten geschützt und nicht nur solche, die einen

Personenbezug bzw. eine Personenbeziehbarkeit aufweisen; die informationelle

Selbstbestimmung wird demnach allenfalls zufällig geschützt, ohne dass dies

 

tatbestandliche Voraussetzung wäre. ...“

 

Hallo?! 202d ist doch kein Lottospiel: Alle Zahlen sind drin - mal gucken, welche 6 heute zufällig geschützt werden. Wenn explizit alle nicht allgemein zugänglichen Daten mit diesem Gesetz geschützt sind, so schließt das alle personenbezogene Daten klar mit ein, gewonnen haben 49 von 49. Die Betrüger jedenfalls, also Missbraucher von personenbezogenen Daten verstehen das sofort und überhaupt nicht zufällig, siehe Beispiel-Mail nächster Absatz. Die Ausweitung des 202d auf alle Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, war ein besonders guter und kluger Schachzug.

Seit ich von der Verfassungsbeschwerde weiß, stelle ich mir immer wieder dieselbe Frage: Was ist das Motiv für die Verfassungsbeschwerde?

  1. Aufrichtiges Interesse an der Pressefreiheit (nur ich bin eben zu blöd und verstehe das nicht)
  2. Dummheit, aber nicht meine.
  3. Die Pressefreiheit schützen zu wollen als reine Tarnung, und zwar von Menschen, die das unrechtmäßige Erwerben von Daten genauso legalisieren wollen, wie das Hehlen mit selbigen. Datenhehlerei resp. Betrug am Bürger nicht zu verbieten und demnächst sogar per Gesetz zu legalisieren – wie weit sind wir davon noch entfernt? Oder wie nah dran?

§ 202d StGB gg Datenhehlerei ist eine prima Sache. Ganz simples Beispiel: Sie bekommen Werbemails, die Sie nicht wollen und sind sich auch keiner Einwilligung bewusst? Schreiben Sie doch mal kurz und knackig so eine Mail:

Guten Tag!

1.) Hab ich irgendwo explizit meine Einwilligung zur Nutzung oder -Weitergabe meiner Daten für Werbung, Marktforschung etc. erteilt. Ich denke (und hoffe) nicht.

2.) Kennen Sie die Anforderungen an die Einverständniserklärung sowie mögliche Folgen bei Missachtung, besonders die Folgen von Datenhehlerei gem §202d StGB?

3.) Der guten Form halber: Ich erteile Ihnen keine Einwilligung zu solch einer Nutzung oder Weitergabe meiner personenbezogenen Daten! Entsprechende Maßnahmen behalte ich mir vor.

Vielen Dank und beste Grüße, ... 

Sie werden überrascht sein, wie ungewohnt individuell und freundlich Ihnen sogar grosse Firmen auf einmal antworten. Deshalb ist der Text nicht nur bei Werbemails geeignet. Probieren Sie es aus!

 

Nun sehen Journalisten und Partner, siehe netzpolitik.org, in der Regelung des 202d einen möglichen Verstoß gegen die Pressefreiheit und haben im Dez. 2016 Verfassungsbeschwerde eingereicht, um die Pressefreiheit zu schützen. Klingt plausibel, ist es aber gar nicht. Möglicherweise richtet diese Beschwerde sogar mehr Schaden an, als gedacht. Mal sehen, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt. Dass §202d die Pressefreiheit einschränken soll, ist erstmal nur eine Vermutung. Sollte sich die Vermutung bewahrheiten, ist das natürlich ein absolutes NoGo. Da ich aber den 202d so verstehe, dass Journalisten persé geschützt sind, verunsichert mich die Beschwerde umso mehr. Insbesondere, da durch die Beschwerde nicht "nur" investigativer Journalismus besonders geschützt werden soll - was ich deutlich zu einseitig fände, wenn die Befürchtungen zu Recht bestehen -  sondern weil mit der Beschwerde beim Verfassungsgericht beantragt wurde, den §202d gegen Datenehlerei ganz  zu streichen. Das will ich nicht. Deshalb habe ich Beschwerde gegen die Beschwerde eingereicht. Und das wurde interessant irgendwie.

Was die wenigsten bedenken: Der Erhalt des § 202d StGB ist eine Bedrohung für kriminelle Industrielle, Rechtspopulismus und Gewaltpolitik, aber nicht für die Bevölkerung, ganz im Gegenteil. Es ist ja auch nur logisch, dass der Verbleib des Paragraphen eine Bedrohung für Machtsüchtige und Wirtschaftsbetrüger ist. Und das ist auch gut so. Aber dann könnte das auch bedeuten, dass man netzpolitik.org mit der Verfassungsbeschwerde gegen den § vor den Karren gespannt hat. Ich traue Unternehmern heute alles zu. Man bedenke das menschliche: Angriffe auf die Pressefreiheit werden in Deutschland verständlicherweise immer mit einem Shitstorm ohnegleichen niedergeschmettert. Darauf kann man sich verlassen. Also nehme man ein paar charismatische Marodeure, lasse sie auf Journalisten und netzpolitk.org los, in dem man ihnen sagt:

Oohoho, habt ihr schon den 202d gesehen?? Das ist der Tod der Pressefreiheit!
Journalisten/Netzpolitik: Waaaas?

Marodeure: Hey, ihr müsst Verfassungsbeschwerde einlegen. Rettet die Pressefreiheit!

Journalisten: Galoppieren los. 

Läuft.


Dass die Pressefreiheit gar nicht in Gefahr war, jedefalls nicht durch 202d? Egal. Es gibt doch kein schöneres Possenstück, als wenn man seine eigenen Gegner perfide dafür "gewinnen" kann, Macht und Gewinne auszubauen. Herrlich, wenn andere so engagiert für einen die Arbeit machen. Das hat ja schon bei der Fake-Initiative-Tierwohl mit dem DTSB und ProVieh so gut  geklappt. Warum sind eigentlich die Engagierten oft so naiv und die meisten nicht-Naiven so wenig human und die wenigen Humanen, die nicht naiv sind, so wenig engagiert?

 

Explizit habe ich nach der Beschwerde folgende Sorgen
(Nachtragsanmerkung 15.06.2018: Glücklicherweise sind diese Gefahren durch die EU-DSGVO eliminiert!
Nachtragsanmerkung Juni 2021: Leider wurde in Deutschland dann doch die Wirksamkeit der DSGVO eliminiert :(

  1. Wenn das BVerfG der Beschwerde teilweise zustimmt und das Gesetz nicht streicht, dafür aber investigative Journalisten schützt - bliebe der Bürger nachher noch als vermeintlicher Straftäter und/oder zwangsläufiger Geheimagent übrig? Eine Katastrophe.
  2. Ich schätze die Pressefreiheit ungemein, aber ich fühle mich deutlich sicherer, per Gesetz gegen Datenhehlerei als Straftat vorgehen zu können, als „nur“ auf die Presse als Hilfsmittel gegen solcherlei Betrug angewiesen zu sein. Denn wenn §202d gestrichen würde, wäre so manche Datenhehlerei keine Straftat mehr, gegen die ich per Gesetz vorgehen könnte. Auch eine Katastrophe.
  3. Eine Streichung käme einem Freibrief für Datenhehler gleich. Dann kann ja der BND so weitermachen, willkommen im Überwachungsstaat. Die Doppel-Katastrophe, ausgespäht von gierigen Wirtschaftern und Staat.

Bitte also die Bürger nicht vergessen und nicht nur investigative Journalisten schützen. Und wo andere Gesetze gegen Betrug versagen oder -wenn überhaupt- nur zu Geldstrafen führen würden, kann man mit diesem Gesetz endlich hochkarätige Betrüger und Straftäter in die persönliche Pflicht nehmen und - wen interessiert schon eine Geldstrafe?! - sogar ins Gefängnis bringen. Da muss man nur mal einen erweiterten Horizont zu den Anwendungsmöglichkeiten des Gesetzes gegen Datenhehlerei zulassen.  

Deshalb habe ich am 19.1.2017 an Herrn Reuter von netzpolitik.org geschrieben. Leider bis heute ohne Antwort. Also habe ich am 29.1.2017 einen Kommentar auf netzpolitik.org verfasst, der auch veröffentlicht wurde, immerhin. Eine Stellungnahme habe ich trotzdem nicht bekommen, und sei es, dass man mir plausibel erklärt, dass bzw. warum ich mich (ggfs.) täusche und warum die Beschwerde wirklich sinnvoll ist. Warum bekomme ich keine Antwort? Ich will doch der Pressefreiheit nicht im Weg stehen oder ihr irgendeinen Schaden zufügen.

   Warum ich so kritisch bin? Erstens: Wenn ich keine Antworten bekomme, ist das auffällig. Zweitens: Wenn sich angebliche Aufklärer (Presse, s.u. Beispiel Whistleblower-Net u.a.) kontraproduktiv verhalten, ist das auch merkwürdig. Drittens - das betrifft den 202d direkt:

Im Rahmen meiner Managementtätigkeit habe ich aktiv für über 100 Firmen gearbeitet, und fast alle haben mehr oder minder und teilweise auch ganz schlimm betrogen. Die indirekten gar nicht mitgezählt. Ich glaube nicht, dass ich da den 6er im Lotto getroffen hab. Also die nächsten 100 wären alle sauber gewesen... Viele Jahre habe ich live miterlebt, wie die Quelle der Misstandsverursacher sprudelt. Und ich hab auch viel von den Schurken gelernt. In den gleichen Firmen kannten über 90% aller Mitarbeiter mindestens ein Betrugsszenario, meine Person inklusive. Meistens war Betrug irgendwie Gewohnheit. Aus der Gewohnheit wurde neuer und mehr Betrug, der dann auch wieder zur Gewohnheit wurde. Ein paar Mitarbeiter haben die & das dann & wann nicht hingenommen und Anzeige erstattet. Leider wird vielen Anzeigen gar nicht nachgegangen, oder die Ermittlungen werden von Gerichten gar nicht angenommen. Oder nicht betraft. Das sind keine Klischees, sondern traurige Wahrheiten. Und wenn Bürger solche Informationen mit oder ohne Anzeige nicht mehr legal der Presse mitteilen dürfen, dann sollten wir echt auswandern. Oder Betrüger werden. Wenn sonst nichts mehr sicher ist ... Der jetzige 202d spricht für mich aber gar nicht nicht dagegen, das tun zu dürfen, also als Bürger die Presse informieren zu dürfen. Denn Mitarbeiter haben ihre Informationen selten rechtswidrig erhalten. Im Gegenteil. Es sind doch die Unternehmer, die von Mitarbeitern gewohnheitsmäßig erwarten, dass Kenntnisse über Betrug selbtverständlich hingenommen werden. Mitarbeiter müssen mit diesen Informationen schließlich arbeiten, deshalb haben sie ja überhaupt nur Kenntnisse darüber. Betrugsmüll, abgeladen auf dem Rücken vieler Menschen - das ist doch das eigentliche, was nicht rechtens ist.

   Meine Betrachtung: Informationen über Betrug dürfen keine schützenswerten Staats- oder Geschäftsgeheimnisse sein. Im Gegenteil: (Der Versuch,) Daten/Informationen über Betrug aktiv zu schützen, kann doch nur dem Schutz des Betruges dienen; das ist rechtswidrig und mitunter sogar rechtswidrige Datenhehlerei. So als Nebenstraftat. Wundervoll.

     
   Journalisten, die über Betrug und Mißstände schreiben, tun das idR zum Wohl der Bevölkerung. Wenn sie damit überhaupt jemanden schädigen, dann doch nur die Betrüger resp. Mißstandsverursacher. Betrug zu schaden ist ein Paradoxum. Seit wann darf man Betrüger nicht mehr schädigen, also an ihrem Betrug hindern resp. der Eindämmung des Mißstand dienen? Welcher Betrüger, egal ob Unternehmer oder Amtsträger, will denn mit 202d gegen Journalisten auf Schädigung klagen?? Der BND? Oder VW vielleicht? "Hey, wir haben betrogen und ihr habts heimlich erfahren und schreibt darüber. Jetzt wissen alle von unserem Betrug und ihr verdient damit Geld. Das ist Datenhehlerei, da verklagen wir euch und dann beweisen wir euch den Schaden vor Gericht." Ja super, was für eine Steilvorlage, da freu ich mich doch als Verleger! 
Wär ich Journalist, hätte ich sicher keine Klage beim BVerfG eingereicht, sondern mich über den 202d gefreut und auf die nächste Gelegenheit gehofft, ihn anzuwenden. Sollte der 202d wirklich zum Nachteil von Presse und Bevölkerung gedacht sein (was ich nicht sehe), hat die Politik sich möglicherweise ein Eigentor geschossen.

     Ich glaube aber nicht, dass die Politik nach der negativen NSA/BND-Publicity tatsächlich so dumm war es zu wagen oder zu glauben, die Pressefreiheit ernsthaft beschneiden zu können. Und sei es mit einem kläglichen Versuch der Unscheinbarkeit. Das würde bedeuten, dass die Verantwortlichen bereits größere Trumpzellen im Hirn wuchern hatten. Leute, mal ehrlich: Was passiert denn, wenn der erste Pressevertreter oder am besten gleich ein Verlag stasimäßig überfallen und angeklagt würde? Wir hätten doch eine Revolution ohne gleichen! Dagegen würden sich die Reaktionen auf die Spiegel-Affäire wie ein Laternenumzug ausnehmen.

Übrigens: Wenn Parteien Bots nutzen oder wenn das Merkel-Selfiphoto des Flüchtlings Anas M. mißbraucht und mutiert wird, kann man auch das schlicht als Datenhehlerei bezeichnen. siehe Blog-Beitrag zu Fake News 

     Nun gibt es die Beschwerde gegen den 202d aber. Als Bürger habe ich mir deshalb die Frage gestellt, was es bedeutet, wenn das BundesVerfG der Beschwerde zustimmt, das Gesetz aber nicht streicht, sondern investigative Journalisten besonders schützt und der Paragraph dann kryptisch verändert würde. Darf ich Informationen über etwaige Straftaten der Presse nur noch im Geheimen übermitteln und bin zum geächteten Untergrundagenten verdammt? Soll sich diese Geheimniskrämerei und dieses Hobbyagentendasein wirklich in unserem Alltag etablieren? Muss ich erst Journalismus studieren, um meinen guten Namen nennen zu dürfen? Darf ich nicht selbst entscheiden, ob ich anonym bleiben möchte oder nicht? Was ist mit der Handlungs-, Meinungs- und Informationsfreiheit der Bürger, ganz unabhängig von der Pressefreiheit? Muss die dann vor dem BundesVerfG als nächstes verteidigt werden? Sollen sich Bürger vor Betrug wirklich verstecken müssen? Wollen die Initiatoren der Klage all das? Damit könnten unschuldige Bürger zu etwaigen Straftätern gemacht werden. Dann wäre der Schaden der Beschwerde enorm. Ausserdem sind es doch genau die Bürger, von denen die Presse Informationen haben möchte. Wer traut sich das denn dann noch?

     Zivilicourage von Bürgern sollte unterstützt werden! Besonders (investigativer) Journalismus darf nicht aktiv dazu beitragen, dass rechtschaffende Whistleblower = Aufklärer im Untergrund bleiben müssen. Journalismus dient nicht nur dem Schutz, sondern insbesondere der Freiheit, oder nicht? Warum also fördern wir bei Bürgern, Arbeitnehmern, Unternehmern und Verbrauchern nicht die Selbstverständlichkeit, die Zivilcourage und das Selbstbewußtsein, sich Betrug entgegenzustellen? Am Besten gemeinsam. Das würde unsere Gesellschaft enorm nach vorne bringen. Es nicht zu tun, müsste sein wie unterlassene Hilfeleistung.


     Leider musste ich in den letzten Monaten feststellen, dass sich im investigativen Journalismus dementgegen eine sehr unschöne Begleiterscheinung breitmacht: Ein Hoheitsdenken der Presse, die den Bürger mit seinen Informationen als Quelle nutzen will, aber leider immer weniger auf respektabler Augenhöhe. Sei es bei netzpolitik.org, whistleblower-net.de,
oder auch bekannten Medien wie zum Beispiel der Süddeutschen Zeitung. Bürger, die mit ihren Informationen aus der Anonymität herauswollen, sind oft nicht erwünscht. Unter dem Schein des Redaktionsgeheimnisses zum angeblichen Schutz der Informanten möchten viele Redaktionen zwar sehr gerne alle Informationen, aber der Informant soll im Hinter- oder Untergrund bleiben. Ich war erschrocken darüber. Whistleblower-net zum Beispiel war begeistert über das Kartellbetrugsthema der Initiative Tierwohl, Frau Faltner war aber sofort nicht mehr begeistert (und auch nicht interessiert), als ich ihr sagte, dass ich nicht gedenke mich zu verstecken. Und auch nicht versteckt werden möchte. Ähnlich die Süddeutsche. Und das geht nicht nur mir so. Dabei dachte ich, freie Presse und freie Bürger stünden auf der gleichen Seite.

     So wird die neu erwachte und längst überfällige Zivilcourage, die wir Vorreitern wie Edward Snowden und anderen zu verdanken haben, im Keim erstickt. Anstatt zu fördern, dass Whistleblowing salonfähig wird. Damit Menschen wie Edward Snowden eben nicht mehr wie im Mittelalter vor dem Scheiterhaufen fliehen müssen. Snowden hats vorgemacht und ist nicht anonym geblieben! Die USA zerfrisst seit Jahren ihre eigene Verfassung und läßt nur die Fassade stehen, und wenn sich mal einer traut, dass wir einen Blick auf die verbrecherische Baustelle werfen können, dann bleiben die Täter verschont und die Mutigen werden gesteinigt? Solange das so ist und solche Menschen bei uns im hochgelobten Deutschland sich nicht rechtlich beschützt aufhalten dürfen, solage sind wir nur irgendein Bundesstaat der USA und unsere erstklassigen Grundgesetze sind zweitrangig. Wenn es so schlimm kommt, ist es umso wichtiger, sich zu positionieren und aus der Anonymität rauszukommen. Die Presse sollte die letzte sein, die diesen Ambitionen im Weg steht!

 

Fazit:

Es darf kein Gesetz geben, das Betrug schützt und sich über das Wohl der Bevölkerung stellt, logisch. Eine Straftat muss eine Straftat bleiben, und über Straftaten frei informieren zu dürfen, das darf besonders Bürgern niemals als Straftat angelastet werden! Dann ist es auch für die Presse keine. Aus 202d solch eine Straftat für Bürger und Presse ableiten zu wollen, ist absurd. Je länger und je öfter ich mir den Pragraphgen anschaue, desto besser gefällt er mir. §202d StGB bitte nicht streichen!

 

Hab ich etwas vergessen, nicht bedacht oder täusche ich mich gar? Das frage ich selbstkritisch und aufrichtig.  

Vielen Dank!
Susanne Fritz

 

PS: Seit dem NSA/BND-Skandal habe ich mich mehrfach gefragt, ob man eigentlich deutsche Amtsträger auf Landesverrat verklagen kann. Ok, dass ein Geheimdienst nicht nur besondere Aufgaben, sondern auch besondere Rechte hat, ergibt sich schon aus dem Namen. Aber Generalvollmacht ohne Rücksicht auf Verluste? Überwachungsstaat? Besondere Verantwortung übertragen zu bekommen, kann nicht bedeuten, einen Generalfreibrief zu erhalten. Es muss Grenzen geben. Fatal finde ich die Kombination aus selber betrügen und Aufklärer denunzieren. Solch einen Freibrief darf es nie geben, ganz besonders nicht unter dem Schutzmantel eines Amtes. Tatsächlich habe ich mich deshalb gefragt, warum das noch niemand gemacht hat, Klage auf Landesverrat eingereicht. Denn wer ist denn das Land? Ich freue mich, wenn mich jemand aufklären könnte. Zum §202d StGB sagt mir mein bescheidener Verstand (oder meine Hoffnung), dass genau dieser Paragraph dem Skandal geschuldet ist, als eine Art Wiedergutmachung. Hätte es den 202d bereits vor dem Skandal gegeben, hätte man auch Amtsträger, die sich ausserhalb ihrer rechtlichen Grenzen bewegen, auf Datenhehlerei verklagen können. Das wär doch gut, oder nicht?

Immer noch ratlos wegen der Verfassungsbeschwerde grüßt SF.