EU-DSGVO - wertvolles Geschenk ever

 

Die DSGVO ist eines der wertvollsten Geschenke an die Menschen seit unseren Grundrechten.

Sie ist das Schutzschild von Art. 1 und 2 GG. Wozu die Bundesrepublik Deutschland resp. die Bundesregierung nicht in der Lage war/sein wollte/sein will: Unser aller Würde und unsere Persönlichkeit zu achten und zu schützen. Dazu zählen auch Digitale Freiheit und Sicherheit - sie sind unumstösslicher Bestandteil persönlicher, körperlicher und geistiger Unversehrheit. Das Gegenteil ist digitale Freiheitsberaubung. Das möchte niemand in den willkürlichen Händen von Unternehmen oder korrupter Politik wissen.

#DigitaleSicherheitundFreiheit

Kein Gut der Welt ist so wertvoll, wie die eigene Persönlichkeit! Die Persönlichkeit ist das wertvollste, was ein jeder Mensch hat. Und sie ist bei allen gleich viel wert: Unbezahlbar. Die DSGVO achtet und verteidigt die Persönlichkeit eines jeden einzelnen als höchstes Gut. Durch dieses Gesetz bekommt unser verfassungsrechtlich verbrieftes Grundrecht auf Persönlichkeitsschutz ein Schutzschild. Das ist Datenschutz, das ist Persönlichkeitsschutz. Die DSGVO ist das Schutzschild von Artikel 1 und 2 unseres Grundgesetzes. Würden Staat, Unternehmen und Institutionen die BürgerInnen mit Respekt behandeln und unsere Grundgesetze achten und ernst nehmen, würde es die DSGVO nicht geben. Weil es sie nicht bräuchte.

Was ist eine Person?

Ein Mensch mit einem Namen. Der Name ist wahrscheinlich das wichtigste Merkmal, um eine Person formal zum Leben zu erwecken. Denn wer bist du in der Gesellschaft ohne Namen? Aber erst durch die Verknüpfung deines Namens mit Lebensumständen entsteht formal eine Persönlichkeit. Die gängigste und bekannteste Verknüpfung ist der Name mit einer Adresse/Wohnung = Umstand. Ein Umstand, der meiner Meinung nach immer noch zu wenig geschützt wird. Sich irgendwo aufzuhalten und bestenfalls sogar zu wohnen ist der persönlich unumgänglichste Umstand, unumgänglicher noch als ein Name, denn wer sich nirgendwo aufhält, ist wohl tot. Danach folgen weitere Umstände, auf die man mehr oder minder Einfluss hat und die zusammen mit Wesen und Charakter die ganze Persönlichkeit ausmachen. Es gibt besonders schutzwürdige und weniger schutzwürdige Bestandteile dieser Persönlichkeit.

Entsprechend der Schutzwürdigkeit kann man Person und Persönlichkeit verletzten. Verletzung bedeutet mindestens Respektlosigkeit gegenüber der Persönlichkeit. Die Respektlosigkeit ist vielfältig und passiert in der Regel, indem man Namen und Umstände (z.B. eine Krankheit) über die Person ausnutzt. Das funktioniert nur, wenn man die Verbindung zwischen dem Namen und den Umständen herstellen kann und das Wissen über diese Zusammenhänge ohne Einwilligung der Person nutzt. Ein Arzt z.B. verfügt zwangsläufig über sensibelste und persönlichste Informationen, da er über ganz besondere Lebenssituationen weiss. Diese Information gilt es zu wahren. Bei einem Arzt kann man sich in der Regel darauf verlassen.

Immaterielles Schmerzensgeld

Jeder einzelne ist eine schutzwürdige und besondere Persönlichkeit, die vollen Respekt verdient hat. Wir sind Dateneigentümer, d.h. jeder einzelne ist alleiniger Eigentümer des Wissens über Name und Umstände seiner Persönlichkeit. Diese Daten sind das Gold der Gegenwart. Leute, es sind unsere Daten, es ist unser Gold. Verschenkt es nicht! Die #DSGVO machts möglich. Bei Verletzung von Datenschutz steht euch mglw ein erhebliches immaterielles Schmerzensgeld zu, bis zu 2-stelligen Millionenbeträgen analog zu Art. 83 DSGVO. Hier die Stichworte, die nun auch ein gesetzliches Gesicht bekommen haben: Abschreckungsfunktion, Genugtuung, Streufaktor - alles gewollt. 

Wer trotzdem an der DSGVO zweifelt oder sich nicht auskennt: Guckt euch erst den Krimi zur DSGVO an, dann denkt nochmal drüber nach! Mich ärgert, dass mit der Unwissenheit der Menschen Panik geschürt wird. Weil von allen Seiten laut auf uns eingetrommelt wird, dass die DSGVO quasi das Ende des freien Internets sei, ist den meisten Menschen eine unvoreingenomme Entscheidung doch gar nicht mehr möglich. Die Konzerne, die mit der DSGVO ausnahmsweise mal etwas herausgefordert sind, haben mit ihrer gut geplanten Panik-PR ganze Arbeit geleistet. Auch ich hab mich davon fast anstecken lassen. Glücklicherweise habe ich Im Rausch der Daten gesehen, spannendste Doku ever! Seitdem achte ich die DSGVO hoch! Tagesschau24 in der Mediathek vom 25.6.2018 um 20.15 Uhr

Pro-DSGVO bedeutet pro-BürgerIn und kontra-Ausbeutung zu sein. Respekt !

Das Wesen der ersten 19 Artikel unseres Grundgesetzes ist so einfach und so pur, wie es gütig und friedvoll ist. Unsere Grundgesetze sind alles andere als komplex oder kryptisch. Die Klarheit sowie der Mut zu Größe und Tiefe sind beeindruckend. Nur leider hat die Wirkung nicht allzulange gehalten, unsere Grundrechte wurden schon bald von vorgegaukelter Komplexität, selbstgeschusterten Gesetzen und schlechten Gewohnheiten marodiert. Es ist so offensichtlich, dass es schmerzt.

Dass es überhaupt Gesetze geben muss, die die Grundgesetze schützen, ist für Deutschland ein Armutszeugnis, denn die Polarität zwischen Soll und Ist ist bei uns am grössten. Die Bundesregierung hat die Wirtschaft gepimpert und ist zu ihrem unbedingten Vertreter geworden, niemand hat sich um die Grundesetze gekümmert, sie sind immer mehr zerfallen. Das ist keine intelligente Wirtschaft. Und sicher ist es keine nachhaltige. Ein Umdenken über Wirtschaft ist dringend notwendig, mit massiven Maßnahmen. Denn WIR alle sind die Wirtschaft, ohne die Gemeinschaft geht gar nichts. Aber wenn das so weitergeht, geht die Gemeinschaft kaputt !

Datenschutzaufsichtsbehörden - Rechtsunsicherheit und mangelnde Durchsetzungsbereitschaft

Leider leidet in Deutschland auch die DSGVO unter dem Werteverfall. Seit DSGVO gibt es einen bemerkenswerten Ansprung an Datenschutzverletzungen, von Konzernen besonders auffällig - gesetzlos, erhaben und gut geplant wie eh und je - die Verbaucher sind einfach auszubooten, Politik und Behörden haben einen maßgeblichen Anteil daran: Grosse Rechtsunsicherheiten, mangelnde Durchsetzungsbereitschaft und schlechte Ausstattung der Behörden führen zu Ergebnissen, die erschreckend aber nicht abschreckend sind! Aber zu abschreckenden Ergebnissen bei jeder einzelnen Datenschutzverletzung sind die Datenschutzbehörden gesetzlich verpflichtet!

Man muss sich fragen, wie deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden es geschafft haben, dass der Datenschutz in Deutschland vor der DSGVO besser war als mit. An der DSGVO liegt es nicht.

Daten- und Persönlichkeitsschutz: Möglicherweise ist den meisten nicht bewusst, dass wir über ein verfassungsrechtlich verbrieftes Grundrecht sprechen. Nichts weniger als das. Die Bedeutung dieses Grundrechts, ein tiefes authentisches Empfinden für den Sinn, das ist vielen in der Realität leider gar nicht verständlich. Das Ergebnis darf aber deshalb nicht sein: Wer's nicht versteht oder kennt, dem tut's ja auch nicht weh, wenn man es ihm nimmt. 

Im Gegenteil, das Ergebnis muss sein: Umsomehr wenn es die Menschen nicht verstehen, dann müssen andere dieses Grundrecht besonders schützen, das hat oberste Priorität. Als zweiten und grossen Schritt müssen Mechanismen erarbeitet und umgesetzt werden, die Bevölkerung endlich in eben diesen Grundrechten = Grundfesten zu bilden. Nicht nur über Schulbildung, obwohl es dort sicher am sinnvollsten und wirkungsvollsten wäre (wen es interessiert: Crosslearning - Bildung 4.0). Die DSGVO ist zum Schutz des Verbrauchers. Schutz ist etwas, wovon Bürger sich in vielen Bereichen viel mehr von der Politik wünschen. Deshalb gibt es schonmal keinen Grund, sich über die DSGVO lustig zu machen, was übrigens Teil der perfiden PR von Konzernen und Lobbyisten ist.

Daten sind das Gold der Gegenwart. Es geht um unsere Persönlichkeit, es sind unsere Daten, es ist unser Gold. Verschenkt es nicht

07.07.2018